Kosten & Tarife

Abrechnung über die Grundversicherung
Seit dem Inkrafttreten des Anordnungsmodells im Juli 2022 wird die psychologische Psychotherapie durch die Grundversicherung mit einem Übergangstarif von CHF 2.58/min übernommen. Um von dieser Regelung profitieren zu können, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss eine psychische Störung vorliegen, die gemäss ICD-10 oder ICD-11 klassifiziert ist. Zweitens muss vor Beginn der Therapie ein spezielles Formular mit dem Titel «Anordnung für psychologische Psychotherapie» ausgefüllt sein. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Anordnung bereits vor dem Erstgespräch vorhanden sein muss.
Die Anordnung für die Therapie muss von einer qualifizierten medizinischen Fachperson erfolgen. Dazu zählen Allgemeinmediziner:innen, Kinderärzt:innen, Psychiater:innen oder Fachärzt:innen für psychosomatische Medizin. In besonderen Krisensituationen besteht jedoch eine Ausnahme: In solchen Fällen kann eine Anordnung für bis zu 10 Therapiesitzungen auch von Fachpersonen ausgestellt werden, die einen Facharzttitel aus anderen medizinischen Bereichen besitzen.

Ein zusätzlicher, wichtiger Punkt betrifft die Kostenbeteiligung: Selbst wenn die Therapie durch die Grundversicherung übernommen wird, sollten Patienten immer ihre Franchise und den Selbstbehalt berücksichtigen, da diese Kosten weiterhin von ihnen selbst getragen werden müssen.
Gut zu wissen:
In der Regel können pro Patient:in maximal 30 Sitzungen für psychologische Psychotherapie angeordnet werden. Dies teilt sich in zwei Phasen von jeweils 15 Sitzungen. Während dieses Prozesses wird stets ein Dialog zwischen der Fachperson, die die Therapie angeordnet hat, und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson geführt, um den optimalen Therapieverlauf zu gewährleisten. Wenn nach diesen 30 Sitzungen weiterer Bedarf für therapeutische Sitzungen besteht, ist es erforderlich, ein psychiatrisches Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten wird dann an die Krankenkasse gesendet, welche auf Grundlage der vorliegenden Informationen entscheidet, ob und wie viele weitere Therapiesitzungen genehmigt werden.
Jede dieser Therapiesitzungen dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Zusätzlich zu dieser Zeit sollten Patient:innen beachten, dass für jede Sitzung etwa 15 Minuten für Vor- und Nachbereitung durch psychologische Fachperson anfallen, die ebenfalls verrechnet werden.
Ein wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten ich Sie, diesen spätestens 25 Stunden im Voraus abzusagen. Rechnungen von versäumten Konsultationen (auch bei verspäteten Absagen) werden ungeachtet der Hintergründe von den Krankenkassen nicht übernommen. Diese Kosten müssen daher vollumfänglich von Patient:innen selbst getragen werden.
Für administrative Zwecke oder Rückfragen zu Abrechnungen können Sie sich anhand meiner ZSR-Nummer O453719 identifizieren.

Selbstzahlende
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen, können Sie von zahlreichen Vorteilen profitieren. Zunächst ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie eine offizielle ICD-10 Diagnose haben. Dies kann besonders dann relevant sein, wenn Sie Bedenken bezüglich der Offenlegung einer Diagnose gegenüber Dritten haben. Weiterhin bleibt die Vertraulichkeit gewahrt, da ein Austausch oder eine Weitergabe von Informationen zwischen Fachärzt:innen zur Beurteilung Ihres Falls nur erfolgt, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.
Die Psychotherapie bietet ein breites Spektrum und deckt von der Behandlung von psychischen Erkrankungen bis hin zur Persönlichkeitsentwicklung und Prävention alles ab. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität: Sie bestimmen das Setting, die Sitzungsdauer und die Gesamtdauer der Behandlung. Das bedeutet, dass es keine festen Grenzen gibt, wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen können oder wie lange diese dauern.
In puncto Kommunikation sind kürzere Telefonate, der Austausch über SMS und Sprachnachrichten im Preis bereits inbegriffen. So müssen Sie sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten für kleinere Kommunikationswege machen. Und schliesslich bietet die Selbstzahlung eine transparente Kostenstruktur: Nur bei längeren Telefonaten, Berichten oder speziellen Korrespondenzen fallen Gebühren an, die nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet werden. Es gibt keine versteckten Kosten. Mit dem Weg der Selbstzahlung erhalten Sie einen individuellen und flexiblen Ansatz für Ihre Psychotherapie, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Preise
Erstgespräch 90 Min.
(zusätzlich Vor- und Nachbereitung)
CHF 300.-
Psychotherapie 60 Min. | 90 Min.
(inkl. Vor- und Nachbereitung)
CHF 180.- | CHF 270.-
Lehrtherapie / Supervision 60 Min. | 90 Min.
(inkl. Vor- und Nachbereitung)
CHF 180.- | CHF 270.-
Notfallpauschale
(Sitzungen vor Ort / Online / Telefonisch)
CHF 40.-
Paar- und Familienberatung Erstgespräch 90 Min.
CHF 300.- pauschal
Paar- und Familienberatung 60Min | 90 Min.
CHF 216.- | 324.-
Versäumte Termine
Falls Sie verhindert sein sollten, bitte ich Sie um eine frühzeitige Absage innert 24 Stunden. Verspätete Absagen oder unentschuldigtes Fernbleiben, stellt für mich als Therapeutin wie auch für Sie als Patient:innen meistens eine unangenehme Angelegenheit dar: Verrechne ich nichts, fehlt mir ein Teil meines Einkommens. Stelle ich die versäumte Konsultation in Rechnung, müssen Sie für eine nicht bezogene Leistung aus eigener Tasche bezahlen. Ich habe bis heute keine befriedigende Lösung gefunden. Ich behalte mir jedoch vor, versäumte Konsultationen in Rechnung zu stellen. Sie tun mir den Gefallen und melden Sie sich rechtzeitig ab. So können wir unsere Therapiesitzungen für wichtigere Themen als versäumte Konsultationen nutzen.
Lic. Phil. Slavica Lazic
Praxis für Integrative Beratung & Psychotherapie
Augustin Keller-Strasse 32 | 5600 Lenzburg
076 562 22 67 | slavica.lazic@hin.ch
ZSR-Nummer: O453719
Verbandsmitgliedschaften & Anerkennungen
Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) | IBP | YOPT | Lifespan Integration | Verband der Aargauer Psychologinnen und Psychologen (VAP) | Berufsausübungsbewilligung | aufgeführt auf der santésuisse-Liste